Testpflichten werden aufgehoben (Inzidenz unter 35)

Liebe Sportfreunde in Konstanz,

 

heute wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert, mit erfreulicheren Lockerungen für den Sport.
Hier ein Auszug aus der Homepage des Landessportverbandes

https://www.lsvbw.de/coronavirus/

Zum 7. Juni 2021 gilt in Baden-Württemberg ein erweiterter Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten. Für den Sport bedeutet dies folgendes:

Nachweispflicht (§ 21 CoronaVO Absatz 8)

  • Nachweispflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  • Nachweis entfällt bei 7-Tage-Inzidenz von unter 35 bei Angeboten im Freien (§ 21 Absatz 5a CoronaVO).
  • Nachweis für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und entsprechender Schulen in freier Trägerschaft: Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt (§ 21Absatz 8 Satz 2 CoronaVO, §19 Absatz 2 CoronaVO Schule).

Die Lockerungen treten nach Bekanntgabe durch die örtlichen Behörden (i.d.R. Gesundheitsamt) in Kraft. Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende 7-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

Neue Regelungen für Stadt- und Landkreise in denen die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt (§ 21 Absatz 5):

  • Bei Unterschreiten des Schwellenwertes von unter 50 gelten zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3. Dies gilt solange die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nicht die Marke von 50 überschreitet.

Neue Stufe für Stadt- oder Landkreise, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 liegt:

  • Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich.

Sportanlagen und Sportstätten sowie Schwimm- und Hallenbäder

  • Uneingeschränkte Sportausübung möglich.

Wettkämpfe und Wettbewerbe

·         Im Amateur-, Profi- und Spitzensport ist Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht begrenzt. Erlaubt sind bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien oder bis zu 250 in geschlossenen Räumen.

Im Übrigen wird am Montag auch wieder die Nutzung von Umkleiden und Duschen (unter Auflagen) erlaubt.

Wir haben heute mit dem Leiter des ABS Frank Schädler vereinbart, dass wir uns am kommenden Montag mit Herrn Glatt (ABS) treffen, um nach Abgleich mit dem Rechts- und Ordnungsamt uns über unseren Sport-Newsletter an alle Vereine in Konstanz wenden werden, um die Konkretisierung der neuen Corona-Verordnung für unsere Stadt für alle Vereine im Zweifelsfall noch klarer zu stellen.

 

Frohes Aufatmen!!!

 

Ab nächster Woche geht´s wieder los und wir wünschen uns allen, dass wir alle die Kraft haben, dass alles nochmal in Angriff zu nehmen.

Da sehen wir im Ehrenamt das größte Problem.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des SSV

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