Wiedereröffnung der Gastronomie für Vereine ab 18. Mai 2020

Diese Information ist mit dem Bürger- und Sportamt der Stadt Konstanz abgesprochen.

Ab dem 18.05.2020 findet die Öffnung der Gastronomie statt. Auch Sportvereine bzw. deren Vereinsgaststätten sind von der neuen CoronaVO-Gaststätten betroffen.

Für die Vereinsgastronomie gilt es die nachstehenden drei Szenarien zu beachten:

Szenario 1: Vereine mit einer öffentlichen, konzessionierten Gaststätte mit Speisenangebot

Vereine mit öffentlicher, konzessionierter Gastronomie mit Speisenangebot dürfen ab dem 18.05.2020 wieder öffnen.

Szenario 2: Vereine mit interner, konzessionierter Gaststätte mit Speisenangebot

Nach Rücksprache mit dem Bürgeramt am 15.05.2020 dürfen auch Vereine mit Vereinsgaststätten und Speisenangebot, die ausschließlich Vereinsmitglieder bewirten, ab dem 18.05.2020 wieder ihren Betrieb öffnen.

Szenario 3: Vereine mit Vereinsgaststätte mit reinem Ausschankbetrieb (ohne Speisenangebot)

Vereine, die einen konzessionierten oder auch nicht konzessionierten Ausschank in Ihren Vereinsgaststätten betreiben, müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Öffnungen jeglicher Art, müssen immer unter der strikten Beachtung der Hygiene- und Abstandsregel erfolgen.

Bei Rückfragen stehen Frau Beirer und Frau Blank vom Bürgeramt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen, unter gewerbe@konstanz.de zur Verfügung.

Das Sportamt oder der Stadtsportverband können  bei weiterführenden Fragen hier leider nicht weiterhelfen.

Zum Nachlesen haben wir nochmals die allgemeine CoronaVO vom 09.05.2020 und die CoronaVO-Gaststätten vom 10.05.2020 beigefügt.

Corona Verordnung vom 09.Mai 2020

Corona Verordnung Gaststätten vom 10. Mai 2020