Wie setzen Vereine die Lockerungen nach der gültigen Verordnung um?
Zählt der/die Trainer/in zu den fünf Personen, wie steht es mit Lauftreffs und anderen Angeboten im öffentlichen Raum.
Dieser Link beantwortet einige Fragen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Die Stadt Konstanz hat ebenfalls zum Stand 14.05. ein Information für Vereine zur Corona-Verordnung publiziert.
Das Kultusministerium und des Sozialministerium hat zum Stand vom 10. Mai 2020 folgende Verordnung erlassen.