ABS informiert über die Auswirkungen der Änderung der Rechtsordnung über infektionsschützende Maßnahmen auf den Sport

Aus der Email vom ABS:

An alle Konstanzer Sportvereine, Sportgruppierungen und freie Sportanbieter,
An den Vorstand des Stadtsportverbandes,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat am 17.04. ihre Rechtsordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020. Die Änderungen betreffen auch unter §4 den Sportbetrieb.

„Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 03. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

[…]
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen

5. alle öffentlichen privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,

5a Sportboothäfen, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, […].“

Die ausführliche Verordnung finden Sie anbei.

Wir behalten uns vor, dass sich die Verordnung stets ändern kann. Die entsprechenden Änderungen werden wir Ihnen dann baldmöglichst zukommen lassen.

Spitzen- und Profisport

Das Sozialministerium hat am 10.04.2020 eine Verordnung über das Training im Spitzen- und Profisport (CoronaVO Spitzensport) herausgegeben. Diese regelt den Umgang mit dem Trainingsbetrieb in den benannten Bereichen.

Als Spitzen- und Profisport gelten gemäß der Verordnung:

1) Bundeskaderathletinnen und -athleten sowie paralympische Bundeskaderathletinnen und -athleten, die an
Bundesstützpunkten der Spitzenverbände des Sports trainieren

2) Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten,

3) selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus.

Die ausführliche Verordnung finden sie anbei. Die Regelungen treten gemäß der Verordnung am 19.04. außer Kraft. Wir gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass die Verordnung in den kommenden Tagen bis zum 03.05.2020 verlängert wird.

Sollten Sie Athletinnen und Athleten innerhalb Ihres Vereins haben, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.

Weiterhin verweisen wir auf die umfänglichen Informationsmaterialien auf der Homepage des Badischen Sportbundes Freiburg (https://www.bsb-freiburg.de/infoseite-corona-virus).

Wir wünschen Ihnen für die kommenden Wochen weiterhin gutes Durchhaltevermögen, werden sie über die Maßnahmen der Landesregierung auf dem Laufenden halten und freuen uns auf ein baldiges gesundes Wiedersehen.

Freundliche Grüße

Ihr Amt für Bildung und Sport

Anlagen:
Verordnung
Verordnung des Spitzensports betreffend

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