Verlängerung Corona-Verordnung Sport bis 13.09.2020 / Sporthallenbelegung nach den Sommerferien

In den vergangenen Tagen haben sich die Anfragen beim Amt für Bildung und Sport gehäuft, wie der Trainingsbetrieb in den Konstanzer Sporthallen nach den Ferien fortgeführt werden könne. Leider kann das Amt zum heutigen Tage noch keine Antwort darauf geben. Dies hängt mit der sehr komplizierten Verordnungslage zusammen.

Das Amt für Bildung und und Sport informiert wie folgt:


  • Corona Verordnung Sport

Die Corona-Verordnung Sport ermöglicht den Sport in den Hallen bereits seit Mitte Juni und läuft zum 13.09.2020 aus (vgl. https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli). Eine Verlängerung der Verordnung, in welcher Form und unter welchen Bedingungen, scheint sehr wahrscheinlich. Bei der Hallenbelegung spielt allerdings die Corona-Verordnung Schulen eine zentrale Rolle.

  • Corona Verordnung Schule

Diese regelt den Betrieb an allen Schulen in BW und läuft bis zum 13.09.2020. Wie diese Verordnung fortgeführt wird, ist aktuell noch nicht abzusehen. Sollten durch die Auflagen wieder Abstandsregelungen im Schulunterricht notwendig sein, werden die Schulen deutlich mehr Raumkapazitäten benötigen. Als Schulträger sind wir verpflichtet diesen zu stellen. Der größte Raum jeder Schule ist in den meisten Fällen die Sporthalle. Bereits vor den Sommerferien waren 6 Sporthallen als Klassenzimmer umfunktioniert. Dieses Szenario könnte nach den Ferien durchaus wieder Realität werden. Sollte dieser Fall wieder eintreten, werden wir gemeinsam mit dem StadtSportVerband einen Notbelegungsplan anfertigen.

In Abstimmung mit dem Hallenreferenten des StadtSportVerbandes haben wir daher folgende Regelung getroffen:

 

  1. In der Woche vom 14.09. – 18.09.2020 gilt nochmals der Corona-Belegungsplan in allen Anlagen.

 

  1. Spätestens am 14.09. werden Sie eine Information vom Amt für Bildung und Sport erhalten, wie der Trainingsbetrieb ab dem 21.09.2020 fortgeführt werden kann.

Wir sind uns bewusst, dass diese Informationen für Sie leider keine Planungssicherheit geben, können jedoch selbst nur auf die Corona-Verordnungen Sport und Schule durch die Landesregierung in Stuttgart warten. Sobald diese vorliegen und eine Umsetzung in Konstanz durch die Schulen erfolgt ist, werden wir uns bei Ihnen melden und Ihnen die Hallenbelegungspläne für das Schuljahr 2020/21 zukommen lassen.