Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen aktuellen Schnelltest vorweisen, auch wenn der Sport nur zu zweit stattfindet (beispielsweise Tennis). Dies gilt auch auf weitläufigen Außenanlagen.
Es gilt eine Testpflicht ab 6 Jahren
Geimpfte und genese Personen zählen bei der Gruppengröße mit. D.h. eine Gruppenvergrößerung durch geimpfte Personen
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