Kostenfreie Meeting-Lizenz der Stadt nutzen

Die Stadt Konstanz stellt den Konstanzer Vereinen zur besseren Kommunikation und zur Durchführung von virtuellen Versammlungen kostenfreie vollwertige Zugänge zur Meeting-Plattform „Zoom“ und zur Plattform „GoToMeeting“ zur Verfügung. Somit es möglich Online-Meetings bis zu 500 Teilnehmern abzuhalten.

Martin Schröpel, Beauftragter für Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Konstanz, informiert wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie hindert derzeit Vereine daran, sich zu treffen oder Versammlungen abzuhalten. Die Stadtverwaltung bietet deshalb den Konstanzer Vereinen zur Verbesserung der Kommunikation und zur Durchführung von virtuellen Versammlungen, Veranstaltungen oder Vorstandstreffen ab kommender Woche kostenfrei, fünf vollwertige Zugänge zur Meeting-Plattform „Zoom“ sowie einen Zugang zur Plattform „GoToMeeting“.

Zoom bietet online-Video-Meetings bis zu 300 Personen, „GoToMeeting“ Online-Meetings bis zu 500 Personen.

Uns so funktioniert es:
– Benennen Sie unbedingt eine oder zwei verantwortliche Personen, die einen sicheren Umgang im Sinne der Nutzungsbedingungen mit „Zoom“ bzw. „GoToMeeting“ gewährleisten und den Zugang zu den Lizenzen verwalten

– Dazu bitte beiliegende Nutzungsbedingungen vom Verantwortlichen unterschrieben zurücksenden an engagement@konstanz.de, anschließend erhält der/die Verantwortliche/n die Zugangscodes und eine kleine Anleitung

– Bitte lassen Sie uns gemeinsam für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Lizenzen sorgen!

Gut zu wissen:

Am 27.03.2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet und damit u.A. ermöglicht, virtuelle Vereinsversammlungen und digitale Beschlüsse zu fassen, ohne dass das durch die jeweiligen Satzungen ausdrücklich erlaubt ist. Diese Möglichkeit war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet (siehe meine Mail vom 30.03.2020).

 

Die Sonderregelungen sind aber durch die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV !!)“ vom 20.10.2020 bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Herzlich grüßt Sie, auch im Namen des Kulturamtes und des Amtes für Bildung und Sport,

Martin Schröpel

Stadt Konstanz

Referat Oberbürgermeister

Beauftragter für Bürgerbeteiligung und

Bürgerschftliches Engagement

 Fon 07531/900-2236

 

martin.schroepel@konstanz.de   www.konstanz.de