Wichtig! 14.06. und 15.07. sind wichtige Abgabefristen für Konstanzer Vereine

Das Amt für Bildung und Sport informiert wie folgt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der schwierigen und sehr verwirrenden Zeit rund um die Sportanlagen und die Einhaltung der entsprechenden hygienischen Rahmenbedingungen, wollen wir Ihnen trotzdem zwei Fristen bezüglich der kommenden Haushaltsberatungen 2021-2022 und der Erweiterten Jugendförderung für das Jahr 2020 mitteilen:

Doppelhaushalt 2021/22 – Antrage auf Vereinszuschüsse im Rahmen des Doppelhaushaltes 2021/22

An dieser Stelle haben wir Sie in den vergangenen Jahren gebeten, für die Vorbereitung des kommenden Doppelhaushaltes der Stadt Konstanz, uns die Investitions- bzw. Bauprojekte seitens der Konstanzer Vereine für die Jahr 2021/2022 zu melden.
Hier müssen wir jetzt aber auf deutlich erschwerte finanzielle Rahmenbedingungen hinweisen.
Die Corona-Krise beeinflusst unsere Arbeitsfelder in vielfältiger Weise und deren Folgen werden die finanzielle Situation der Stadt Konstanz maßgeblich prägen. Wie Sie den Medien entnommen haben, hat Oberbürgermeister Burchardt erst vor kurzem eine Haushaltssperre für den laufenden Haushalt 2020 verhängt. Die Verwaltung rechnet im Jahr 2020 mit Ergebnisverschlechterungen zwischen 20-32 Mio. €. Entsprechend muss auch in den Folgejahren mit erheblichen Einbußen bei den städtischen Finanzen gerechnet werden.

Vor dem Hintergrund des enormen Drucks, Einsparpotentiale zu analysieren und zu verwirklichen, möchte das Amt für Bildung und Sport gemeinsam mit dem Dezernat II (Sport, Soziales und Kultur) versuchen, die bestehende sportliche Infrastruktur in ihren derzeitigen Angebotsformen aufrechtzuerhalten.

Wir bitten Sie uns bis zum 14.06.2020 Ihre Planungen für Sportbauvorhaben und für die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit einem voraussichtlichen Zuschuss seitens der Stadt Konstanz von über 5.000 € zu melden. Die Anforderungen können Sie den gültigen Sportförderrichtlinien in den Bereichen C1.1 und C 1.2. entnehmen. Das notwendige Formular finden Sie ebenfalls anbei.

Die Anträge werden wir im Spätjahr in die politische Beratung weitergeben. Eine Entscheidung über die Maßnahmen und einen möglichen Zuschuss seitens der Stadt Konstanz fällt in den Haushaltsberatungen im November/Dezember 2020. Sobald uns nähere Informationen zu Ihren Anträgen vorliegen, werden wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.

Erweiterte Jugendförderung 2020

Alle Vereine haben die Möglichkeit auf Basis der gültigen Richtlinien vom Januar 2018, welchen Sie in der Anlage finden, Anträge auf erweiterte Jugendförderung zu stellen. Die Abgabefrist ist der 15.07.2020.
Mit den Anträgen sind die Belege für die Positionen 1 (Jugendliche im Wettkampfbetrieb) und 2 (Kadermitgliedschaften) zu belegen. Gleiches gilt für die Position 3b). Das notwendige Formular für die Abrechnung der qualifizierten Übungsleiter/-innen in der Jugendarbeit finden Sie im Anhang.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird das Amt für Bildung und Sport alle Anträge prüfen und als Übersicht für den Bildungs- und Sportausschuss im November aufbereiten. Die Auszahlung ist für Dezember 2020 vorgesehen.


Rückfragen gerne direkt an das Amt für Bildung und Sport

Anlagen:
Zuschussantrag für den Doppelhaushalt 2021/2022

Sportförderrichtlinie 2018

Erweiterte Jugendsportförderrichtlinie Stand 2018

Antrag qualifizierte(r) Übungsleiter/in

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