Der See wird sich wieder füllen, der Sport in der Region beginnt so langsam wieder…

Noch warten die Konstanzer Sportvereine auf die Freigabe! Siehe auch hier

Immer unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften gibt es zum Stand 7.5.20 folgenden Fahrplan der Landesregierung in Baden-Württemberg:

ab 11.05.2020

  • Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt.
  • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
  • Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
  • Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Luftsport ist wieder möglich.

 

ab 18.05.2020

  • 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele (voraussichtlich Mitte Mai).

ab Pfingsten

  • Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben).
  • Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben).

| mehr Informationen auf der Seite der Landesregierung