Kann ein Verein Corona-Soforthilfe beantragen?

Wir haben uns die Frage gestellt, ob ein gemeinnütziger Sportverein Corona-Soforthilfe beantragen kann.

Er ist der Frage, ob gemeinnützige Vereine Hilfen aus dem „Coronatopf“ für Unternehmen erhalten können nachgegangen. In diesem Zusammenhang verweist er auf das Schreiben des Landessportverbands BaWü und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, in dem auch darauf hingewiesen wird, dass Vereine unter Umständen Hilfeleistungen erhalten können. Er hat die entsprechende Stelle markiert. Dieser Hinweis findet sich auch in den Richtlinien zur Corona-Soforthilfe.

Auf Rückfrage bei der IHK, ob gemeinnützige Vereine, die z.B. eine Hafenanlage betreiben und Liegeplätze vermieten, berechtigte Antragsteller im Sinne der MKU-Richtlinie der EU sind, hat diese das nicht verneint. Es kann sich also durchaus lohnen, wenn Vereine, die einen Hafen oder eine Gaststätte in eigener Regie betreiben, einen Antrag stellen. Es kann zumindest nicht schaden.
Es könnte also sein, dass für festangestellte Hafenmeister bzw. festangestellte Mitarbeiter in einem Restaurant u.U. Kurzarbeitergeld oder auch Zuschüsse zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen beantragt werden können. Der Antrag hierfür ist beigefügt, ebenso das Erläuterungsschreiben hierzu. Wichtig ist, dass die Vereine regelmäßig eine wirtschaftliche bzw. unternehmerische Tätigkeit ausüben. Die MKU-Richtlinie der EU und das dazugehörige Benutzerhandbuch ist ebenfalls beigefügt.

Unser Rat: Stellen Sie einen Antrag, wenn Sie festangestellte Mitarbeiter außerhalb des Sports haben oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit einen Liquiditätsengpass befürchten.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert