Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geschlossen

Das Amt für Bildung und Sport der Stadt Konstanz informiert:

Das Land hat verfügt, dass alle öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden. Dies gilt auch für alle Tennishallen und Tennisplätze im Freien.

§ 4

Schließung von Einrichtungen

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,

2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,

3. Kinos,

4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,

5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,

6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,

7. öffentliche Bibliotheken,

8. Vergnügungsstätten sowie

9. Prostitutionsstätten.

(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.

Das Amt für Bildung und Sport appelliert an die Vereine, den Sportbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen.