Handlungsanweisung der Stadt Konstanz bezüglich Corona: Umgang mit Veranstaltungen

Nachfolgende Handlungsanweisung wurden soeben seitens der Stadt veröffentlicht.

Besonders wichtig ist der Absatz 4, worunter auch der Vereinssport bzw. die Spiel- und Veranstaltungstage der Sportverein fallen:

„Alle privaten Veranstalter sollen ihre Veranstaltung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI überprüfen. Sie sollen Veranstaltungen über 200 Besuch/erInnen, die bis zum 10. April 2020 stattfinden, der Stadt melden. Der Anmeldung soll eine eigene Risikobewertung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI hinzugefügt werden. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind ab 12.03.20 auf der städtischen Homepage konstanz.de zu finden. Email-Adresse für die Anmeldung: gewerbe@konstanz.de.

Diese Regelung gilt zunächst bis 10. April 2020.“

Pressemitteilung der Stadt Konstanz

Risikobewertung