Der StadtSportVerband Konstanz informiert

Land stockt Soforthilfe für Sportler auf!

Die Landesregierung stockt ihre finanzielle Hilfe für Sportvereine um weitere 6 Millionen auf. Damit stellt das Land nun insgesamt etwa 25 Millionen Euro als Soforthilfe für den Sport im Südwesten bereit.  

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.

Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Fachverbände, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht bzw. bestand.

Einzelne Vereinsabteilungen sind nicht direkt antragsberechtigt. Die Beantragung ist über den Hauptverein und dessen vertretungsberechtigte Person/en (im Regelfall 1. Vorsitzende/r) vorzu-nehmen und einzureichen.

Den Antrag finden Sie |hier

Der StadtSportVerband Konstanz setzt sich für seine Mitglieder unter anderem in diesen Projekten ein:
Zusammen mit dem Amt für Bildung und Sport werden die Sportförderungen in Konstanz erarbeitet
Planung und Gestaltung von Sportplätzen in der Stadt Konstanz
Belegung der Sporthallen in Konstanz für die Vereine in Absprache mit dem Amt für Bildung und Sport