Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.
Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Fachverbände, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht bzw. bestand.
Einzelne Vereinsabteilungen sind nicht direkt antragsberechtigt. Die Beantragung ist über den Hauptverein und dessen vertretungsberechtigte Person/en (im Regelfall 1. Vorsitzende/r) vorzu-nehmen und einzureichen.