Umgang mit der Testpflicht für Kinder und Jugendliche für Vereinsangebote in Konstanz
Bei Vereinsangeboten in geschlossenen Räumen, beispielsweise in Sporthallen, der Musikschule oder der Jugendfeuerwehr/ DLRG-Ausbildung, gilt auch in der derzeitigen Inzidenzstufe unter 35 die generelle Testpflicht bzw. der Impf- oder Genesenen-Nachweis. Das Land BW verweist bei der Testpflicht für Kinder- und Jugendliche auf die Testungen, welche in den Schulen erfolgen und dann für 60 Stunden gültig sind. In der Umsetzung hat sich jedoch eine weitere kleine Lücke aufgetan. Grundschulkinder und betroffenen Kinder der Kitas werden teilweise zu Hause von den Eltern getestet. Im Umkehrschluss dürfen diese Einrichtungen auch keinen Testnachweise ausstellen.
Als Stadt Konstanz würden wir den Nachweis einer negativen Selbsttestung mit Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten auf dem offiziellen Formular des Land BW als ausreichend für das Wahrnehmen von Vereinsangeboten mit einer Gültigkeit von 60 Stunden anerkennen. Die Ausnahme gilt ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 12 Jahren und für die Teilnahme an Konstanzer Vereinsangeboten. Für sonstige Aktivitäten, wie beispielsweise Besuche in Freizeitparks, Zugang zu Restaurants oder einem Kinobesuch, ist die Bescheinigung nicht gültig. Hierfür muss weiterhin ein Test durch eine offizielle Teststelle vorgelegt werden.
Das Formular finden Sie hier