Sportwettkämpfe in allen Sportarten wieder zulässig!

Zum 1.7. tritt eine neue Corona Verordnung in Kraft. Das Amt für Bildung und Sport informiert wie folgt:


Im Bereich Sport tritt zusätzlich die neue Corona-Verordnung Sport ab dem 01.07.2020 in Kraft. Die Corona-Verordnungen Sport sind als Anlage beigefügt sowie teilweise mit ergänzenden FAQs unter https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli veröffentlicht. Die bisherigen Corona-Verordnungen Spitzensport, Sportstätten und Sportwettkämpfe treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Was ist neu?

  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  3. Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.

Untersagt sind:

  • bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
  • vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
  1. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten. Die CoronaVO Sport tritt am 31.08.2020 außer Kraft.

Sportplatzsituation ab dem 01.07.

Auf den Sportplätzen gilt weiterhin der Corona-Belegungsplan. Eine generelle Öffnung, wie vor der Corona-Pandemie, können wir durch die bestehende Dokumentationspflicht nicht ermöglichen.

Vereine und Institutionen, welche noch Trainingszeiten auf den Freisportanlagen benötigen, melden sich bitte ausschließlich per Mail unter patrick.glatt@konstanz.de. Telefonische Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Sporthallensituation vom 01.07. bis einschließlich 29.07.2020

Leider können weiterhin nicht alle Konstanzer Sporthallen für den Vereinssportbetrieb genutzt werden. Daher bleibt nach Absprache mit dem Hallenreferenten des StadtSportVerbandes bis einschließlich 29.07.2020 der aktuelle Corona-Belegungsplan in Kraft.

Folgende Sport- und Gymnastikhallen stehen für den Sportbetrieb bis zum 29.07. nicht zur Verfügung:

    • Ellenrieder Sporthalle
    • Sporthalle der GS Wollmatingen
    • Halle Paradies
    • Humboldt Sporthalle
    • Sonnenhalde-Sporthalle
    • Theodor-Heuss-Sporthalle

Vereine und Institutionen, welche bis zu den Sommerferien die Konstanzer Sporthallen nutzen wollen, melden sich bitte ausschließlich per Mail unter patrick.glatt@konstanz.de. Telefonische Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Mit der Belegung der Anlage nehmen die Vereine nachfolgende Grundlagen zur Corona-Verordnung Sport zur Kenntnis und müssen diese in Ihrem Vereinsbetrieb vor Ort entsprechend umsetzen.