Bonpflicht – Aufatmen bei Vereinen

Das Jahr 2020 startet mit viel Papier beim Bäcker oder anderen Geschäftstreibenden. Zu jedem Brötchen wird nun auch ein Kassenbon gereicht. Die Frage kam auf, müssen dies auch Vereine machen, welche zum Beispiel an Heimspielen einen Thekenverkauf haben.

Das Finanzministerium hat auf eine Anfrage geantwortet, dass bei eingetragenen Vereinen offene Ladenkassen ohne Pflicht zur Ausstellung eines Belegs betrieben werden kann.