Neue abfallrechtliche Vorgaben bei Veranstaltungen in den Konstanzer Sporthallen und Freisportanlagen

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat zum 01.10.19 eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen.

Ab sofort dürfen für die Abgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen, worunter die städtischen Freisportanlagen und die Sporthallen fallen, auf städtischen Grund¬stücken und im öffentlichen Verkehrsraum nur noch folgende Produkte zum Einsatz kommen:

Mehrweggeschirr, -besteck und –behältnisse
Darunter sind alle Produkte aus Glas, Porzellan, Plastik, Edelstahl und sonstigen Materialien zu verstehen, die nach entsprechenden Spül- und Reinigungsvorgängen mehrfach verwendet werden können.

Essbare Materialien
z.B. Teller oder Schalen aus Waffeln

Papiertüten
z.B. für Pommes

Zubehörprodukte in untergeordneten Umfang
z.B. kleine Holzspicker für die Aufnahme von Pommes oder Currywurst/ Servietten für die Entgegennahme von Wurst im Brötchen…

Insbesondere folgende Produkte sind künftig bei der Abgabe von Spei¬sen und Getränken unzulässig:

Einweg-/Wegwerfgeschirr und -besteck (Produkte aus Plastik und Pappe, aber auch Produkte aus biologisch abbaubaren Materialien wie Holz, Palmblätter, Zuckerrohr…)

Portionstütchen (z.B. Ketchup, Senf, Zucker, Milch…)

Plastikröhrchen in Getränken

Alu-/Plastikfolie

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